Werbung: http://www.ebay.de/itm/UAZ-469-Gutachten...=item1e69195452
...wie auch immer dieses Gutachten gelagert ist. Der Preis ist eine Zumutung und die Bremsen sind nicht für diese Lasten ausgelegt.
Hochachtungsvoll hoffi
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...wie auch immer dieses Gutachten gelagert ist. Der Preis ist eine Zumutung und die Bremsen sind nicht für diese Lasten ausgelegt.
Hochachtungsvoll hoffi
Beiträge: | 547 |
Registriert am: | 06.04.2011 |
Das ist in erster Linie erstmal nich nur bedenklich, sondern ziemlich bescheuert, dass so öffentlich anzupreisen. Jetzt müsste sich nur mal jemand die Mühe machen und die Angaben ÜBERPRÜFEN. Der Preis ist in der Tat eine Frechheit. Wo liegt denn der Mehrwert, wenn ich so einen Haufen Geld rauswerfe, nur, damit ich 2,5 Tonnen ziehen darf ???
Ob die Bremsen das aushalten oder gar (nicht) darauf ausgelegt sind, sei erstmal dahingestellt. Worauf begründest du deine Aussage, Hoffi ???
Kannst du das irgendwie "fachgerecht" belegen, und wenn ja, anhand welcher Daten? Das einzige, was mir dazu einfällt, sind die Werte, die der Bremsenprüfstand anzeigt, wenn man den UAZ auf einen solchen stellt.
So einen Beitrag hätte ich übrigens stehenden Fußes entfernt. Gleichwohl können wir darüber diskutieren. Es sei denn, der Anbieter ist hier Mitglied. DANN kann er was erleben
Beste Grüße
Rüdi
Kameradschaftlich und friedfertig.
Der Administrator Rüdi
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Soweit ich es noch auf der Pfanne habe ist die Zuglast auf 750kg beschränkt , siehe Betriebsanleitung.
Ich denke nicht das dort die Bremsanlage umgebaut wurde ( "Denken heißt nicht wissen" - und : "Denken tun Pferde die haben einen größeren Schädel" )
Jeder 40 Tonnen bekommt seinen Bock mit 80km/h eher zum stehen als wir unsere mit 60km/h. (gefühlt)
So, Punkt.
Beiträge: | 547 |
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Rein rechtlich gesehen finde ich das Angebot SEHR BEDENKLICH!!!
Von der Auflastung her und der möglichen Bremsleistung, wäre es interessant das Gewicht
eines "Funkers" mit der normalen Anhängelast zu addieren.
Ich bin bei der Fahrausbildung kurzzeitig einen Funker gefahren und kann mich
noch ganz gut, an die dürftige Bremsleistung erinnern!
Angebot und mögliche Opfer!!!
Gruß Eric
Ich denke hier gehts garnicht ums Auto und die Bremse.Wahrscheinlich will er mit der Zugmaschinen zulassung die Steuerfreiheit verkaufen.
Nur sone Annahme.
Gruß Sven
Hast Du Hammer hast Du Draht kannst Du fahrn bis Leningrad.
Beiträge: | 936 |
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Nun mal ruhig !
Der UAZ der in der BRD als Tundra verkauft wurde hatte 2000 kg gebremste Anhängelast eingetragen , mit Einkreisbremsanlage ! Was ich beweisen könnte .
Nun können wir uns noch über den Wartungszustand der von euch gefahrenen UAZ unterhalten .
Grüßend
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Also, ich denke gerade bei den Bremsen wird hier unter den UAZ-Kundigen
KEINER pfuschen!!!
Es stimmt wohl,das der Tundra eine max. gebr. Anhängelast von 2000kg hat.
Ich persönlich würde mich mit solch einem Gewicht "im Rücken,
nicht wohl fühlen! ANGST ???
NEIN! Ich nenne es Verantwortung!!!
Wenn ich das zulässige Gesamtgewicht mit der Anhängelast addiere,
komme ich auf knapp 4800 kg !!!
Das würde ich mir und den anderen Verkehrsteilnehmern NICHT
zumuten wollen!
Dabei ist es mir im Moment egal,ob in diesem Angebot "nur" die Papiere
verkauft werden oder der UAZ. Da mit diesen "Neuen" Papieren ein anderer
UAZ angemeldet werden könnte.
Gruß Eric
@uasik, mag ja sein, ist aber außerhalb meines damaligen Wirkungskreises und in der Anleitung (DDR) steht 750 kg Zugkraft für Anhänger, beim 315 und Zweikreisbremsanlage , der Rest ist mir egal und Lebensmüde.
Gruß in die Runde
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Bevor hier alle rumschreien, hat sich denn mal jemand schlau gemacht, was eine "landwirtschaftliche Zugmaschine" alles darf..??
Bestimmt nicht mit 80 auf der Straße fahren..., da gibts bestimmt Vorgaben.
Abgesehen mal davon, sind die Anhängelasten ALLER Geländewagen zusammengeschummelt, weil sie grundsätzlich mit eingeschaltetem Allrad gemessen werden.Das wurde schon vor 20 Jahren in der Geländewagenzeitschrift beschrieben..
"Elektronik ist der größte Wertevernichter im modernen Automobilbau."
Und immer dran denken...
http://www.youtube.com/watch?v=U7-60tyLQ...player_embedded#!
Hallo
Diese 750 kg sind auch richtig !
Stammen aber von der Militärischen Nutzung ,für das Fahren im Gelände und wurden anno dunemals
einfach für die Straße übernommen .In Russischen Ürersetzungen sind da oft andere Zahlen genannt.
Es muß ja nicht immer alles richtig sein weil es immer so war ??
Wenn an andere Fahrzeuge da bis zu 3500 kg angetüttert werden dann entstehen da auch Fragen in mir .
Ein B !000 hatte 1987 auch 1000 kg Anhängelast ,bei den Bremsen ????
Ich möchte nichts verschönigen oder gutheißen nur mal hinterfragen .
Grüße
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@Fischi: Hier schreit doch keiner rum !!! Wir diskutieren das Thema, nichwahr ?
@UASik: Das war mir so gar nicht bekannt, von wegen Tundra usw. Auch dass der B1000 sooo viel ziehen darf, ist ebenso bedenklich ...
Des Pudels Kern ist doch aber der unverschämte Preis, den der Typ da in der Bucht verlangt. Als ob es jedem anderen sprechenden Menschen NICHT gelänge, den diensthabenden Prüfer mit Daten und Fakten zu überzeugen ???
Wenn der Tundra so verkauft wurde, dann lässt sich das eben auch beweisen und somit ist das KEIN Hexenwerk und auch kein großer Zauber Manitou, was der Anbieter da treibt .
Also Fischi: Loggerbleiben
Beste Grüße
Rüdi
Kameradschaftlich und friedfertig.
Der Administrator Rüdi
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Hallo,
man hatte mir diese Kopien bereits vor 2Wochen angeboten......
...hier geht es wohl einfach nur um die Steuerersparnis,denk ich mal...allles andere ist wohl ne andere Geschichte und so ,wie er mir berichtete,hat er wohl das 3fache für die Gutachten investiert....
Grüsse
Kasi
--in der Ruhe liegt die Kraft--
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Ups das ist heftig !
Dann hat er es ja in 3 Jahren wieder raus, oder halt so wie angeboten.
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, habe ich geschrien?
Wollte nur Bedenken anmelden!
Ich habe gestern nochmal versucht mich zu belesen.
Ergebnis: Dieses Gutachten ist für den Käufer so ziemlich sinnlos!!!
Es geht ja im Endeffekt darum, die Steuerermäßigung über die Zulassung als
landwirtschaftliches Nutzfahrzeug, zu erhalten.
Das wird lt. den Aussagen des Finanzamts nur bewilligt, wenn der Halter
des Fahrzeugs mindestens 2ha landwirtschaftliche Nutzfläche nachweisen kann.
Das wird wohl den meisten von uns schwerfallen.
Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, konnte ich nicht "erlesen"!
Bei der Anhängelast hätte ich trotz alledem meine Bedenken!!!
Gruß Eric
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