ak 47

#1 von CA69 ( gelöscht ) , 11.07.2012 21:24

jungs, wer will ne ak 47 für 100 euro sein eigen nennen? metalausführung und holzschaft mir original magazin und übungsmunition. gehört in jeden uaz. 100 euronen plus versand. ok, über den versand können wir reden.....
habe auch noch ne bordlampe mit kabel und einen originalen, fast neuwertigen, mit originaler füllung, erhaltenen sanikasten.... preisvorschläge ger per pn. achso, ein unterlegschuh ist auch noch da und ne kühlerschutzmatte. muss nicht weg, aber wer will, kann sich melden....

CA69

RE: ak 47

#2 von Jaemsy ( gelöscht ) , 11.07.2012 21:58

Hallo,

ist bestimmt eine Atrappe,kannst du ein Foto von der AK 47 schicken. Danke.


Gruss Jens


Jaemsy

RE: ak 47

#3 von CA69 ( gelöscht ) , 12.07.2012 09:29

klar ist das ne atrappe.... aber eben in metal/holzausführung mit originalmagazin und dekopatronen. zustand: mattierung wurde von mir an bestimmten stellen leicht angeschliffen um einen used-look hinzubekommen. ansonsten stand das ding nur im ständer bei mir und ging mit auf fahrt.


Bild

CA69

RE: ak 47

#4 von Rüdi , 12.07.2012 10:15

Dann wollen wir das mal KLARSTELLEN:

Wer so eine Anscheinswaffe außerhalb seines umfriedeten Besitzes führt, kann von den Ordnungskräften belangt werden.

Ich empfehle dringend: Solche Anscheinswaffe möglichst UNAUFFÄLLIG im Fahrzeug mitzuführen und im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zu tragen oder zu präsentieren. Auch wenn es sich um Deko-Waffen handelt, so macht es für die Polizei, für den Zoll oder für den Bundesgrenzschutz keinen Unterschied: Wenn sich die Ordnungsmacht bedroht fühlt, dann hat der Fahrzeugführer oder Träger dieser Anscheinswaffe akuten Erklärungsnotstand.

Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit Dekowaffen, Anscheinswaffen und deren Besitzstandsregeln und Führen in der Öffentlichkeit beinhalten. Stichwort: Waffenbesitzkarten etc.

Ich bitte die möglichen Interessenten, dies zu beachten !!!

Gleichwohl wünsche ich CA69 viel Erfolg beim Verkauf.

Beste Grüße

Rüdi


Kameradschaftlich und friedfertig.
Der Administrator Rüdi

 
Rüdi
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RE: ak 47

#5 von CA69 ( gelöscht ) , 12.07.2012 11:38

da hat rüdi absolut recht, dementsprechend gibt es natürlich einen farblich passenden überzug dazu.

CA69

RE: ak 47

#6 von Jaemsy ( gelöscht ) , 12.07.2012 12:43

Danke Rüdi für deinen Beitrag,ich habe einfach nicht weiter gedacht. Und mit den Ordnungshüter möchte ich auch keinen ärger haben, die sehe ich
lieber von hinten. Aber die Atrappe wirkt sehr echt, sorry CA 69 dann ist es doch nichts für mich, trotzdem viel Erfolg bei deinen Verkauf.

Jens


Jaemsy

RE: ak 47

#7 von russ.Snaiper , 13.07.2012 11:10

Hallo Rüdi,Du sagst,zum Thema Dekowaffen, es gibt Regeln und führst die WAFFENBESITZKARTE an.Was hat diese Karte mit DEKO-Waffen zu tun ? Deko-Waffen kann man ab 18 Jahren FREI kaufen.Nur für sogenannte SCHARFE WAFFEN sind diese Karten notwendig.Sie regeln den Kauf und den Besitz. Natürlich sollte man soetwas nicht offen führen oder zur Schau stellen,aber bei bestimmten Veranstaltungen gehört es einfach mit dazu !!!! Ich möchte nur die Treffen in Hänchen/Cottbus und das Zeithainer Lustlager erwähnen. Dort gehört es schon zur Normalität. Wichtig ist aber vor Allem das auf der Waffe Die BKA-Raute ist und damit die Waffe als UNBRAUCHBAR eingestuft ist. Ich speche aus Erfahrung,ich habe 12 echte Langwaffen und 2 Kurzwaffen.Außerdem durfte ich dem STAAT einige Euronen überlassen,weil meine DEKO-AK keine BKA-RAUTE hatte. Das wars erst mal. Eifriger Forum Leser Holger

 
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RE: ak 47

#8 von CA69 ( gelöscht ) , 13.07.2012 11:37

hier geht es gar nicht um das waffengesetz und um eine waffenbesitzkarte sondern viel mehr darum das es sich um ein täuschend echtes dekomodel handelt. dies regelt in deutschland das scheinwaffengesetz. es ist nicht erlaubt eine solche dekowaffe öffentlich zu führen. es geht nicht darum das man mit dieser waffe etwas machen könnte, sondern vielmehr darum das sich dritte nicht bedroht fühlen. frag mal mit solch einem ding in deiner bank nach deinem dispo. solche dekowaffen sind nur auf entsprechenden veranstalltungen mit genemigung der veranstallter erlaubt. selbst wenn auf solch einem treffen jemand anstoß an dieser dekowaffe findet, hat er das recht dich anzuzeigen und die waffe wird eingezogen. ich bin jahrelang mit dem teil offen durch die gegend gefahren und selbst die jungs in grün haben sie bestaunt. heist aber nicht, das nicht irgendwann jemaqnd hätte anstoß dran finden können. solange sich keiner aufregt, ist alles gut.

ein bka stempel muss nicht vorhanden sein. dieser muss nur bei ehemals schußfähigen maffen drauf sein um die ordnungsgemäße unbrauchbarmachung zu bestätigen. ein reines dekomodel, welches als solches gefertigt wurde, besitzt nicht mal eine seriennummer.

CA69

   

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