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Um die Diskussion zu Ende zu bringen:
Genau! Das, auf was du da verlinkst, sind die AGB von Ebay. Die AGB sind aber wie ein Ehevertrag. In diesen kann man z.B. problemlos hineinschreiben, dass nach einer Scheidung die Frau keinerlei Ansprüche hat und ab sofort völlig mittellos sein soll. Die Kinder sollen zwingend in einem Heim aufwachsen, der Hund jedoch darf bei seinem Herrchen bleiben. Es ist wohl klar, dass ein Gericht solche Vertragsbedingungen nicht gutheißen würde!
Es ist daher nicht alles geltendes Recht, was in den AGB steht. Also gibt es auch Grundsatzurteile zu den Ebay-AGB`s (Auslegung der AGB). Die Quelle, die ich verlinkt habe, ist nur eine von vielen. Wenn du Google bemühst, wirst du z.B. auf diverse Anwaltskanzleien stoßen, die solche Streitigkeiten selbst vor Gericht ausgefochten haben und auf deren Seiten dann die gleiche Information steht. Ist dir z.B. diese Quelle seriös genug? KLICK!
Auch hier findet sich der Hinweis, das die in den AGB verankerte 12-Stunden-Regel als ungültig erklärt wurde und dass vorzeitige Auktionsabbrüche ohne triftigen Grund nicht statthaft sind.
Übrigens: Auch das von dir genannte Mindestgebot befreit nicht grundsätzlich von dieser Regel. Es ist nicht unüblich, dass ein Bieter erst im letzten Moment sein Gebot abgibt. Dieses letzte Gebot kann über dem festgesetzten Mindestgebot liegen. Durch den vorzeitigen Auktionsabbruch wird so einem Bieter die Möglichkeit genommen, dieses Gebot abzugeben. Die Schadenersatzansprüche gestalten sich in diesem Fall zwar anders, aber das ist jetzt unerheblich.
Und noch was, damit du meine zugegeben verhärtete Meinung zu solchen Auktionsabbrüchen vielleicht besser verstehen kannst:
Ich bin schon 2 Mal auf Fahrzeuge in Ebay gestoßen, die ich unbedingt haben wollte. Da man auf Bildern wenig erkennen kann, die Beschreibung des Verkäufers vom tatsächlichen Zustand stark abweichen kann und ich daher ein vorsichtiger Mensch bin, habe ich die Fahrzeuge vorab besichtigt. Für beide Autos bin ich eine Fahrtstrecke von über 2000 Kilometern gefahren. Beide haben mich überzeugt, ich wollte sie unbedingt haben. Also habe ich fleissig geboten. Und dann passierte genau das, worauf ich seitdem sehr sauer reagiere: Die Verkäufer haben die Fahrzeuge vor Auktionsende herausgenommen. Ach ja: In beiden Fällen habe ich das Erstgebot abgegeben ("biete doch einfach früher auf artikel wenn du sie haben willst ;) ")
Also: Ist das nun O.K. oder fair? Wohl kaum!
Vielleicht verstehst du mich jetzt besser. Was für den Verkäufer einen feine Sache ist, denn der hat ja nach einem Verkauf außerhalb von Ebay sein Ziel erreicht und das Bargeld in der Hand, kann für einen ernsthaften Bieter eine herbe Enttäuschung sein. Und durch die enstandenen Fahrtkosten auch ein finanzieller Verlust.
Und mit dem Satz, dass der Verkäufer in so einem Fall zukünftig "bluten" werde, meinte ich natürlich keine körperliche Auseinandersetzung! Ich werde mir nur, wenn mir so etwas noch mal passieren sollte, zumindest die sinnlos entstandenen Fahrtkosten ersetzen lassen (leichtes finanzielles Bluten).
Grüße, Andreas