Verzeih wenn ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe. Selbstverständlich muss das Gespann im legalen Rahmen sein. Ich meinte wenn er es nur für die Optik will, ohne Zulassung, dann ist das ja irgendwie legitim. Bei uns in Österreich kann man den 1to "Ben Hur" Anhänger auch als leichten Anhänger Typisierung. Man hat dann zwar nur mehr die Zuladung für eine Kiste Bier (bzw. Vielleicht eine Halbe :P ) aber rechtlich ginge das. (Nur als Beispiel weil von wenig Nutzlast die Rede warvund der Sinnhaftigkeit )