Hallo Ich habe die Bremsen noch nicht fertig aber das nächste ist der Anbau einer Anhängerkupplung. In Finowfurt hatte ich ein paar Fotos gemacht und wollte das nachbauen aber eine Zeichnung wäre ja einfacher. oder hat einer eine andere Idee ? oder die Zeichnung ? Bild entfernt (keine Rechte)
Meine Kühlbox und die Grillkohle werden dich verklagen auf Recht am eigenen Bild
Für NICHT-SPASS-VERSTEHER: Alles nicht sooooo ernst gemeint, alles nur SPAAAAAAAAAAASS
Spaß bei Seite: Ich kann dir die Bezugsquelle, also die Urheber dieser Sonderanfertigung nennen. Ich habe mir diesen Anhängerzug bauen lassen, gleichwohl bin ich mir nicht sicher, ob so eine Auftragsarbeit noch mal ausgeführt wird. (Ich darf dafür eigentlich KEINE Werbung machen )
eine Antwort auf die Frage habe ich ausnahmsweise auch nicht, würde mich aber gerne an das Thema dran hängen. Unser GAZ hat ebenfalls die originale AHK und die 7-polige Dose, es ist aber keine Anhängelast eingetragen. Das würde ich gerne ändern...
Hat irgendjemand etwas passendes eingetragen und wenn ja, dann mit welchen Anhängelasten?
Gibt es einen vom Lochbild her passenden Ersatz für die hier auch gezeigte Kupplung, die an eine 40er Öse passt und den Platz für die Leiter unter dem Kung-Koffer nicht verbaut?
Wie sieht der Eintrag aus, wenn man wie oben gezeigt, Kugel- und Originalkupplung hat?
für meinen Einsatzzweck würde mir eine eingetragene Kupplung, die auf das Lochbild des Originals passt und LKW-Anhänger ziehen kann, völlig reichen. Ich bin kein großer Freund davon, eine tiefsitzende Kugelkopfkupplung zu haben, zumindest nicht an geländegängigen Fahrzeugen. Teile brauche ich an dieser Stelle eigentlich keine...
Da müßte aber doch eine normale autom. Maulkupplung passen . Passenderweise eine aus der DDR . Gabs ja in verschiedenen Größen . P.S. die Hakenkupplung/Protzenhaken dient NUR zu Rangierarbeiten , lt.TÜV.
Hakenkupplung/Protzenhaken sind definitiv eintragungsfähig. Ich habe schon einige UAZ 469 bzw. 3151xxx mit UAZ-8109 bzw. GAZ-704 an Hakenkupplung/Protzenhaken gesehen. Und alles eingetragen. Der Spruch "nur zu Rangierzwecken" ist üblicher Standard, damit die Kupplung überhaupt erstmal dran bleiben darf.
Da habt Ihr beide Recht ! ABER , Axel , die Kupplung kriegste nur eingetragen mit einer Beschränkung ! Das Zugmittel und der Ankänger sind festgelegt ! Also NUR UAS und UAS-Anhänger ! Werden sogar die Nummernschilder mit eingtragen . Somit gibt es NUr zwei Fahrzeuge , die zusammen benutzt werden dürfen .Bild entfernt (keine Rechte)Diese Information erhielt ich von den Besitzer einen solchen Gespanns . Auch er versuchte es 3-4x beim normalen TÜV in seiner Gegend m aber erst eine Fahrt zur Hauptzentrale in München brachte dann die positive Eintragung . P.S. Protzen/Hakenkupplungen weren deßhalb nicht eingetragen , weil sie nicht geprüft sind und damit keinen TÜV haben ! Holger
So kenne ich es auch. Es darf nicht jeder Anhänger an die Hakenkupplung.
Lutz, bei mir ist es genauso eingetragen. Reicht mir auch so, Hauptsache kein Ärger mit der "Rennleitung" Bei mir steht sogar drin: Reserverad am Fahrzeugheck".
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