Zitat von Russe 469 im Beitrag #23
Hallo,
das Problem ist nur, bei einer Kontrolle und entsprechendem Kenntnisstand der Kontrolleure bezahlt er trotzdem. In den Papieren stehen (als Beispiel) 850 kg gebremst drin. D.h. ich darf nur einen Anhänger mit 850 kg zulässigem Gesamtgewicht ( Leergewicht plus Ladung) anhängen. Wenn der Anhänger mehr zul. Gesamtgewicht hat, bin ich bei der zahlenden Fraktion.
Hagen, ich glaube da liegst du falsch. Mit 850 Kg eingetragener Anhängelast darf man einen Anhänger ziehen, auch wenn er 2500 Kg zul. Gesamtgewicht hat. Wiegt er leer unter 850 Kg, darf man ihn ziehen.
Bei einer Kontrolle muss die Polizei nachweisen, ob der Anhänger zu schwer ist.
In den Papieren steht die zulässige Anhängelast, nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
@ UAZ-Schwabe
Bitte beachten, das man einen zweiachsigen Anhänger nur mit LKW Führerschein ziehen darf.
Mit zweiachsig ist nicht ein üblicher Tandemachsanhänger gemeint, bei dem die Achsen weniger als 1 Meter Abstand haben.
Viele Grüße,
Axel